|
+ 12.01.11 + EU-Vorgaben zu erneuerbaren Energien unter der Lupe |
Deutschland muss ein elektronisches Register einführen, um die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen.
Das sieht eine EU-Richtlinie vor, die die Bundesregierung mit ihrem Entwurf eines Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien in deutsches Recht umsetzen will (17/3629). Der Umweltausschuss unter Vorsitz von Eva Bulling-Schröter (Die Linke) befasst sich am Montag, 17. Januar 2011, in einer öffentlichen Anhörung mit der Gesetzesinitiative. Sie beginnt um 10 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Berliner Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und dauert bis gegen 13 Uhr. Parlamentsfernsehen und Web-TV übertragen die Sitzung live.
Neun Sachverständige
Neun Sachverständige stehen den Abgeordneten Rede und Antwort zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG, in der festgelegt ist, dass 2020 mindestens 187 Prozent des deutschen Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Geändert werden müssen dafür vor allem das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
Öffentliche Gebäude müssen ab 2012 eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung übernehmen, was jährliche Investitionskosten von etwa 176 Millionen Euro verursacht.
Bundesrat will Anforderungen an Gebäude zusammenfassen
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Regierung aufgefordert, die Fülle an technischen und energetischen Anforderungen für Gebäude zusammenzuführen. Auch müssten diese je nach Eigentümer oder Nutzer unterschiedlich ausgestaltet sein.
Diesem Vorschlag hat die Regierung in ihrer Gegenäußerung (17/4233) aber nicht zugestimmt, da die technischen und fachlichen Vorgaben in zwei Bundesregelungen enthalten seien. (vom)
Quelle:Bundestag.de
|