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+ 10.02.11 + EEG-Novelle: Bundesregierung warnt Biogas-Investoren
Die Bundesregierung hat Einschnitte bei den Einspeisevergütungen für Biogasstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angekündigt.

Mit Blick auf die in diesem Jahr anstehende große EEG-Novelle, die Anfang 2012 in Kraft treten soll, kündigte das Bundeskabinett vergangene Woche eine „angemessene Anpassung der Vergütungsregelungen, insbesondere der Boni“ an. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sprach in einer Presseinformation von Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur. In bestimmten Regionen habe die erheblich gestiegene Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem übermäßigen Maisanbau geführt. Die Pachtpreise seien in der Folge enorm gestiegen. Damit verschärfe sich die Flächenkonkurrenz. Außerdem könnten sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die Artenvielfalt auswirken, monierte das Ministerium. Darüber, dass es Reformen beim Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) geben soll, herrscht auch in Wirtschaftskreisen weitgehende Einigkeit. So hat sich der Fachverband Biogas (FvB) für eine Trennung des Güllebonus vom Nawaro-Bonus ausgesprochen. Wie es aber konkret weitergehen soll, darüber gehen die Meinungen auseinander. Beispielsweise hat sich Niedersachsen in einem Bundesratsantrag sogar für die weitgehende Abschaffung aller Boni ausgesprochen.

Erfahrungsbericht im ersten Halbjahr
Anlass für die Biogas-Stellungnahme des Kabinetts ist eine kleinere Anpassung am EEG, die ab 1. Juli 2011 für Photovoltaik greifen soll. Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der Marktentwicklung in den Monaten März bis Mai 2011. Die Absenkung könne damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 % betragen, so die Regierung mit Blick auf die eigentlich erst zum 1. Januar 2012 vorgesehene Verringerung der Einspeisevergütung. Im vergangenen Jahr hatte der Ausbau des Solarstromsektors die Erwartungen in Deutschland erneut deutlich übertroffen. Insgesamt sind laut Regierungsangaben in Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17 000 MW installiert; mehr als 7 000 MW davon wurden im vergangenen Jahr in Betrieb genommen.

Eindämmung des Grünstromprivilegs
Die Bundesregierung betonte auch die Bedeutung des sogenannten Grünstromprivilegs für die Kostenentwicklung bei der Förderung erneuerbarer Energien. Derzeit sind die Energieversorger von der Zahlung der sogenannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 % des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wird. Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn sei der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstige Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gingen, so die Bundesregierung. Das Kabinett will deshalb erreichen, dass die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 begrenzt wird.

Carports und Unterstände für PV beliebt
Weil viele Staaten in der Europäischen Union die staatliche Förderung für den Zubau von Solarstromanlagen mittlerweile deckeln, dürften sich die Solarzellen in Deutschland, wo es eine solche Begrenzung nicht gibt, nach Einschätzung aus Branchenkreisen weiter verbilligen. Beispielsweise soll in Frankreich ein Deckel von 500 MW pro Jahr eingezogen werden. In Tschechien ist nach einem Zubau von rund 1 000 MW jetzt eine Begrenzung der staatlichen Förderung auf 5 MW pro Jahr vorgesehen. Den Anfang mit der Deckelung hatte Spanien als sonnenreiches Land bereits vor einiger Zeit gemacht. Mit den steigenden Kosten für den Solarstrom in Deutschland bleibt auch die Debatte um eine rigide Begrenzung des Zubaus nach dem Vorbild anderer EU-Staaten aktuell. Zuletzt hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) Ende Januar einen 1 000 MW-Deckel pro Jahr für die Photovoltaikförderung in Deutschland empfohlen.

Bei Landwirten rangiert PV vor Biogas
Landwirte gehören zur wichtigsten Investorengruppe für Solarstrom. Wie eine Umfrage der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft (FNL) kürzlich zeigte, rangieren Investitionsvorhaben in Solarstrom noch vor Biogas. EEG-Vergütungen für Anlagen auf freier Fläche sind mittlerweile unterbunden. Allerdings ist in Fachkreisen davon die Rede, dass dieser Ausschluss von den Einspeisetarifen vielfach umgangen wird, indem billige Unterstände oder Carports gebaut und deren Dächer mit Solarstrommodulen bestückt werden. AgE

Quelle:raiffeisen.com

 
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