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Die Bundesregierung hat Einschnitte bei den Einspeisevergütungen für
Biogasstrom im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angekündigt.
Mit Blick auf die in diesem Jahr anstehende große EEG-Novelle, die
Anfang 2012 in Kraft treten soll, kündigte das Bundeskabinett vergangene
Woche eine „angemessene Anpassung der Vergütungsregelungen,
insbesondere der Boni“ an. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sprach
in einer Presseinformation von Fehlentwicklungen aufgrund der
Vergütungsstruktur. In bestimmten Regionen habe die erheblich gestiegene
Nachfrage nach Mais als Ausgangsrohstoff für Biogasanlagen zu einem
übermäßigen Maisanbau geführt. Die Pachtpreise seien in der Folge enorm
gestiegen. Damit verschärfe sich die Flächenkonkurrenz. Außerdem könnten
sich diese Monokulturen negativ auf das Landschaftsbild und die
Artenvielfalt auswirken, monierte das Ministerium. Darüber, dass es
Reformen beim Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) geben
soll, herrscht auch in Wirtschaftskreisen weitgehende Einigkeit. So hat
sich der Fachverband Biogas (FvB) für eine Trennung des Güllebonus vom
Nawaro-Bonus ausgesprochen. Wie es aber konkret weitergehen soll,
darüber gehen die Meinungen auseinander. Beispielsweise hat sich
Niedersachsen in einem Bundesratsantrag sogar für die weitgehende
Abschaffung aller Boni ausgesprochen.
Erfahrungsbericht im ersten Halbjahr
Anlass für die Biogas-Stellungnahme des Kabinetts ist eine kleinere
Anpassung am EEG, die ab 1. Juli 2011 für Photovoltaik greifen soll.
Vorgeschlagen wird eine Absenkung der Vergütung in Abhängigkeit von der
Marktentwicklung in den Monaten März bis Mai 2011. Die Absenkung könne
damit bereits Mitte 2011 je nach Marktentwicklung bis zu 15 % betragen,
so die Regierung mit Blick auf die eigentlich erst zum 1. Januar 2012
vorgesehene Verringerung der Einspeisevergütung. Im vergangenen Jahr
hatte der Ausbau des Solarstromsektors die Erwartungen in Deutschland
erneut deutlich übertroffen. Insgesamt sind laut Regierungsangaben in
Deutschland derzeit Solarstromanlagen mit einer Leistung von rund 17 000
MW installiert; mehr als 7 000 MW davon wurden im vergangenen Jahr in
Betrieb genommen.
Eindämmung des Grünstromprivilegs
Die Bundesregierung betonte auch die Bedeutung des sogenannten
Grünstromprivilegs für die Kostenentwicklung bei der Förderung
erneuerbarer Energien. Derzeit sind die Energieversorger von der Zahlung
der sogenannten EEG-Umlage ausgenommen, wenn für mindestens 50 % des
gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese
Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wird.
Von der Umlage befreit ist dann der gesamte gelieferte Strom. Durch den
Anstieg der EEG-Umlage seit Jahresbeginn sei der Anreiz, das
Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig gewachsen und begünstige
Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gingen, so
die Bundesregierung. Das Kabinett will deshalb erreichen, dass die
Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen,
auf die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 begrenzt wird.
Carports und Unterstände für PV beliebt
Weil viele Staaten in der Europäischen Union die staatliche Förderung
für den Zubau von Solarstromanlagen mittlerweile deckeln, dürften sich
die Solarzellen in Deutschland, wo es eine solche Begrenzung nicht gibt,
nach Einschätzung aus Branchenkreisen weiter verbilligen.
Beispielsweise soll in Frankreich ein Deckel von 500 MW pro Jahr
eingezogen werden. In Tschechien ist nach einem Zubau von rund 1 000 MW
jetzt eine Begrenzung der staatlichen Förderung auf 5 MW pro Jahr
vorgesehen. Den Anfang mit der Deckelung hatte Spanien als sonnenreiches
Land bereits vor einiger Zeit gemacht. Mit den steigenden Kosten für
den Solarstrom in Deutschland bleibt auch die Debatte um eine rigide
Begrenzung des Zubaus nach dem Vorbild anderer EU-Staaten aktuell.
Zuletzt hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) Ende Januar
einen 1 000 MW-Deckel pro Jahr für die Photovoltaikförderung in
Deutschland empfohlen.
Bei Landwirten rangiert PV vor Biogas
Landwirte gehören zur wichtigsten Investorengruppe für Solarstrom. Wie
eine Umfrage der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft (FNL)
kürzlich zeigte, rangieren Investitionsvorhaben in Solarstrom noch vor
Biogas. EEG-Vergütungen für Anlagen auf freier Fläche sind mittlerweile
unterbunden. Allerdings ist in Fachkreisen davon die Rede, dass dieser
Ausschluss von den Einspeisetarifen vielfach umgangen wird, indem
billige Unterstände oder Carports gebaut und deren Dächer mit
Solarstrommodulen bestückt werden. AgE
Quelle:raiffeisen.com
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