Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien durch das Marktanreizprogramm. Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert (§13 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Ein Großteil hiervon ist für das Marktanreizprogramm vorgesehen . Dies ist deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Mit der Aufstockung des Titels kann eine hohe Nachfrage nach der Förderung bedient werden und eine kontinuierliche Bewilligung von Fördermitteln über das gesamte Jahr erfolgen. Die Antragsbearbeitung u. a. die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Achtung: Anlagen im oder auf einem Neubau sind derzeit nicht förderfähig!
Ihr Weg zur Förderung
1. Anlage auswählen
2. Ihre Anlage wird errichtet bezw. Inbetrieb genommen.
4. Förderantrag ausfüllen und die Fachunternehmererklärung von Ihrem Handwerker ausfüllen lassen.
5. Den Förderantrag innerhalb von 6 Monaten, nach Inbetriebnahme der Anlage an das BAFA schicken. ( Adresse siehe unten ).
Achtung: Ist der Antragssteller eine Firma, muss der Antrag vor der Durchführung gestellt werden.
Förderung für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungunterstützung
Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung im Gebäudebestand: Bis maximal 40 qm Kollektorfläche: 90 Euro / qm Kollektorfläche. Zusätzlich 45 Euro / qm Kollektorfläche über 40 qm.
Mindestvolumen des Pufferspeichers bis 40 qm Kollektorfläche:
Mindestvolumen des Pufferspeichers ab 40 qm Kollektorfläche:
100 Lit / qm Kollektorfläche
Solarpumpenbonus:
50 Euro. gilt nur für besonders effiziente Pumpen, die in permanent erregter EC-Motorbauweise laufen.
Regenerativer Kombinationsbonus: Wird zusätzlich eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpe eingesetzt, erhöht sich die Förderung um 500,- EUR. Die Anforderungen der Richtlinie an die Wärmepumpe und die Biomasseanlage gemäß Marktanreizprogramm müssen eingehalten werden.
Kesseltauschbonus: Bei gleichzeitigem Austausch des des alten Heizkessels gegen einen neuen Kessel mit Brennwerttechnik, ( Öl oder Gas ) wir eine zusätzliche Förderung von 500 Euro gewährt.
Effizienzbonus Solar
0,5 x Basisförderung
Förderung für Holzvergaserkessel
Scheitholzvergaserkessel werden mit pauschal 1000 Euro gefördert. Voraussetzung der Pufferspeicher muss mit 55l/kW Heizleistung berechnet werden. Die Emmision darf 15 mg/qm nicht überschreiten.
Förderung für Pelletkessel / Pelletkaminofen
Pelletofen mit Wassertasche von 5 kW bis max. 100 kW: 36 Euro / kW, mindestens 1000Euro.
Pelletkessel von 5 kW bis 100 kW mit 36 Euro / kW, mindestens 2000Euro.
Pelletkessel von 5 kW bis 100 kW mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l / kW = 36 Euro / kW, mindestens 2500Euro.
Förderung für Holzhackschnitzelheizung
Gefördert werden Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln von 5 kW bis 100 kW mit einem Pufferspeicher von mindestens 30 l / kW. Im Gebäudebestand pauschal 1000Euro.
Basisförderung Wärmepumpen
Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung unter 10 kW pauschal 2400Euro. Bei einer Nennwärmeleistung zwischen 10 und 20 kW gibt es 2400Euro + 120Euro je kW.
Elektrisch betriebene Luft/Wasser Wärmepumpen mit einer Nennwärmeleistung unter 20 kW pauschal 900 Euro, bei einer Nennwärmeleistung über 20 kW pauschal 1200Euro. Die Jahresarbeitszahl muss mindestens 3,5 betragen.
Seit 1. April 2009 hat die KfW Ihre Förderprogramme umgestellt, unter dem Namen „Energieeffizientes Bauen“ und „Energieeffizientes Sanieren“ stehen nun Bauherren und Modernisieren zwei übersichtliche und vergleichbare Förderprogramme zur Verfügung.
Die bisherigen Begriffe „KfW- Energiesparhaus 40“ beziehungsweise „Kfw – Energiesparhaus 60“ werden durch den Begriff „ Effizienzhaus“ abgelöst.
Grundsätzlich gilt, je höher die Energieeffizienz der Gebäude , umso attraktiver die Förderung.
Energieeffizient Bauen / Was wird gefördert?
die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern, der erforderliche energetische Standard ist durch einen Sachverständigen zu bestätigen
KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2007):
* Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Transmissionswärmeverlust HT´maximal 55 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
* Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
* Passivhäuser werden in dieser Variante gefördert, wenn Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh maximal 15 kWh pro m2 Wohnfläche
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007):
* Jahres-Primärenergiebedarf Qp und Transmissionswärmeverlust HT´maximal 70 % der nach EnEV2007 zulässigen Werte und
* Jahres-Primärenergiebedarf maximal 60 kWh pro m2 Gebäudenutzfläche AN
Energieeffizient Sanieren / Was wird gefördert?
* Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
* alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
* Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen
Förderfähige Gebäude?
Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.