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Die Bundesregierung hatte im Juni 2007 die neue Energieeinsparverordnung
beschlossen, diese trat am 1.Oktober 2007 in Kraft. Mit dieser Verordnung
wird der Energieausweis für bestehende Wohngebäude Pflicht. Die
Grundlagen beruhen auf der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Seit 2002 ist der
Energiebedarfsausweis für Neubauten Pflicht.
Ab welchem Zeitpunkt gilt die Pflicht, Energieausweise Käufern und Mietern zugänglich zu machen?
Je nach Gebäudeart und Baualter wird stufenweise die Pflicht greifen, potenziellen Käufern und Mietern einen
Energieausweis vorzulegen:
- ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt sind;
- ab 1. Januar 2009 für später errichtete Wohngebäude;
- ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude.
Wer hat Anspruch auf einen Energieausweis oder auf die Vorlage eines Energieausweises?
Eigentümer oder Käufer eines Neubaus sollten den Energieausweis von ihrem Architekten oder Bauträger bzw.
Verkäufer erhalten.
Mieter oder Käufer eines Gebäudes im Bestand sollten sich den Energieausweis vor Vertragsabschluss vom
Gebäudeeigentümer vorlegen lassen. Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) muss der Eigentümer den
Energieausweis spätestens auf Verlangen "zugänglich machen".
Wer ist Ausstellungsberechtigt?
Jeder Gebäudeenergieberater, der die erforderliche Qualifikation erworben hat, dass können Architekten, Ingenieure,
Schornsteinfeger oder Energieberater sein. Für den Bedarfsausweis untersuchen sie genau, etwa die Wärmedämmung
sowie den Heizkessel und die Warmwasseraufbereitung. Für den Verbrauchsausweis reicht es, einem Experten etwa das
Baujahr, den Strom- und Wärmeverbrauch der vergangenen Jahre zu nennen.
Unterschied zwischen einem bedarfsorientierten und einem verbrauchsorientierten Energieausweis?
Der Verbrauchsausweis
Beim verbrauchsorientierten Ausweis wird der tatsächliche Verbrauch einer Immobilie zu Grunde gelegt, beim
bedarfsorientierten Ausweis wird der Energiebedarf eines Hauses aufgrund seiner Bauweise berechnet. Im ersten
Fall hängt das Ergebnis maßgeblich von den Bewohnern ab. Wer viel zu Hause ist, der verbraucht zwangsläufig mehr
Energie, als Menschen, die tagsüber auswärts arbeiten. Das heißt, der Verbrauch einer so gemessenen Immobilie lässt
sich nicht ohne weiteres auf neue Bewohner übertragen. Potenzielle Mieter und Käufer bekommen also keine
objektiven Werte.
Der Bedarfsausweis
Dieser setzt eine umfangreiche bautechnische Untersuchung voraus, die dann im dazugehörigen Gutachten detaillierte
Werte liefert, verbunden mit konkreten Hinweisen zur energetischen Verbesserung der Bausubstanz. Damit lässt sich
in der Praxis wesentlich mehr anfangen. Dieser bedarfsorientierte Ausweis soll Pflicht werden für alle bislang unsanierten
Ein- bis Vierfamilienhäuser aus der Zeit vor 1978 (vor der ersten Wärmeschutzverordnung). Wobei diese Hausbesitzer
bis zum 1. Oktober 2008 die Wahlfreiheit haben zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten
Energieausweis.
Kosten für einen Energieausweis
Der Preis kann nach Arbeitsaufwand, zwischen Auftraggeber und Aussteller frei verhandelt werden. Er wird auch davon
abhängen, ob Sie einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Ausweis benötigen oder haben möchten.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Soll nach Ablauf dieser Frist ein
Gebäude verkauft oder neu vermietet werden, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Ein Mieter- oder
Besitzerwechsel während dieser 10-Jahres-Frist hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Energieausweises.
Energieausweise, die nach den Übergangsregeln der Energieeinsparverordnung ausgestellt wurden, haben ebenfalls
eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.
Wer stellt in meiner Region einen Energieasuweis aus?
Einen Energieberater finden Sie in unsererem Firmenverzeichnis für erneuerbare Energien
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